Es handelt sich hier um geplante beabsichtigte Ausschreibungen bzw. Ex-Ante Ausschreibungen oder Ex-Ante Veröffentlichungen. Hier können Sie sich als interessiertes Unternehmen, schon vor der Ausschreibung informieren.
Gemäß 20 (4) VOB/A sind wir als Auftraggeber verpflichtet, bei beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von € 25.000,00 ohne Umsatzsteuer (§ 19 Abs. 5 VOB/A) zu informieren.
Rechtsansprüche der Bieter werden damit jedoch nicht begründet.
Es liegen derzeit keine Daten vor