Hof- und Fassadenprogramm

 

 

Hof- und Fassadenprogramm im Rahmen des ISEK für den Bergheimer Stadtteil

 Quadrath-Ichendorf

 

 

Die Kreisstadt Bergheim hat die Entwicklungsgesellschaft Bergheim gemeinnützige GmbH (nachfolgend EG BM genannt) beauftragt Hauseigentümer[1] im Rahmen der Richtlinie des Hof- und Fassadenprogramms (nachfolgend HoFaP genannt) zu unterstützen. Das HoFaP wird mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes, des Landes und städtischen Eigenmitteln im zentralen Versorgungsbereich, schwerpunktmäßig entlang der Köln-Aachener-Straße und ihrer angrenzenden Nebenstraßen im Programmgebiet ausgeführt.

 

Ausgehend vom aktuellen Zustand der Immobilien im Fördergebiet verfolgt die EG BM das Ziel, durch geeignete Maßnahmen auf den Grundstücken und an den Gebäuden ein einheitliches und harmonisches Stadtbild zu erzeugen. Zudem sollen das Erscheinungsbild und das Klima durch Anpassung des Bewuchses und der Bebauung verbessert werden, um die Wohn- und Lebensqualität zu erhöhen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

 

Bürger, Eigentümer, Mieter oder Pächter [2] sollen unterstützt werden und Hilfestellung bekommen, aktiv an der Aufwertung des Quartiers mitzuhelfen. Dies kann durch die Zuwendung von Fördergeldern unterstützt werden. Die EG BM unterstützt dabei die Interessenten wie ein Kompass, um aufzuzeigen, welche Maßnahmen im Rahmen dieses Programmes (HoFaP) und welche Maßnahmen durch andere Fördermittelgeber bezuschusst werden können.

 

 

Förderzweck:

 

Die Förderung verfolgt den Zweck der Ortsbildpflege und Imageverbesserung. Sie dient der Anreizschaffung für weitere private Folgeinvestitionen im Fördergebiet. Durch die konzeptionelle Einbindung von Maßnahmen, die durch die Akquirierung von Förderungen anderer Fördermittelgeber ermöglicht werden, soll es einen zusätzlichen und positiven Impuls zur Investition ins Quartier geben.

 

Durch das HoFaP sollen die Interessenten in Erneuerungsprozesse zur städtebaulichen und ökologischen Aufwertung eingebunden werden. Die geplanten gestalterischen Maßnahmen sollen sich in die Umgebung einfügen und das Gesamtbild des zentralen Versorgungsbereichs im Fördergebiet aufwerten und erlebbar machen. Das Gestaltungshandbuch soll hierfür einen Rahmen vorgeben.

 

 

Was kann gefördert werden?

 

Nachfolgend einige Beispiele

 

  • Maßnahmen zur Neugestaltung, Sanierung von Außenfassaden des Gebäudebestandes, Fensterläden, Türen, Balkonaußenansichten unter Beachtung denkmalpflegerischer und stadtgestalterischer Hinsichten sowie die dazu notwendigen Vorbereitungen, vor allem die Reinigung, Verfugung sowie die Reparatur von zerstörten Mörtelfugen

 

  • Hydrophobierung von Ziegel-/Klinkerfassaden, der Reparatur der Verputzung, Behebung von Schädigungen der Bausubtanz und Unterbindung der aufsteigenden Feuchtigkeit

 

  • Maßnahmen zum Rückbau und/oder geringfügigen Reparaturen von Fassadenverkleidungen und vernachlässigter Bauteile, wie zum Beispiel Fensterläden, Türen, Balkonaußenansichten sowie die Wiederherstellung ursprünglicher Putz- und Fenstergliederungen und Ansichtsflächen von originalen Fassaden

 

  • Begrünungsmaßnahmen an Dachflächen, Fassaden, Mauern und Vorgärten, Garagen, Hof-, Spiel - und Wegeflächen in Kombination von festverankerten Sitzgruppen und Pergolen, mit dem Ziel der ökologischen und insektenfreundlichen Verbesserung und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität

 

  • Maßnahmen zur Beseitigung und Verringerung von störenden Bauelementen, Werbeanlagen und Vordächern, Neugestaltung und Restauration von Brandgiebeln

 

  • Maßnahmen zur Entrümpelung, Abbruch von Mauern und störenden Gebäudeteilen, barrierefreie Wiederherstellung von vernachlässigten Eingängen zu Gebäuden und Ladenlokalen, incl. Briefkästen und Klingelanlagen

 

  • Maßnahmen zur versickerungsfähigen Rekultivierung versiegelter Flächen

 

  • Künstlerische Gestaltung von Grenzmauern, Wänden, Fassaden und Fassadenteilen

 

  • Umgestaltung von Müllplätzen und Herrichtung von Fahrradständern

 

  • Erstberatung durch den Architekten zur Konkretisierung einer Idee

 

  • Unterstützung durch den Architekten bei der Einbindung von Fachleuten, wie z. B. einem Energieberater (auch außerhalb des HoFaP) bis zu einem Maximalbetrag von 750 € für den/die externen Berater

 

  • Konzepterstellungskosten durch den Architekten nach Absprache

 

  • Übernahme der Entwurfsplanungskosten durch den Architekten zur Visualisierung und Kostenabschätzung aller beschriebenen Maßnahmen zu 50%, maximal 5.000 €

 

  • etc.

 

Den genauen Förderumfang und was nicht förderfähig ist, entnehmen Sie bitte der Richtlinie oder sprechen uns direkt an.

 

Bitte beachten Sie: Die Förderung ist auf eine maximale Höhe von 50% der Baukosten beschränkt oder richtet sich nach der Gesamtförderhöhe pro Objekt, die individuell betrachtet werden muss. Je nachdem welche Summe zuerst erreicht wird, ist diese bindend. Bitte beachten Sie auch, dass Maßnahmen, deren förderfähige Kosten unterhalb der Bagatellgrenze von 1.000 € netto liegen, nicht gefördert werden. Um eine genaue Aussage zur möglichen Fördersumme treffen zu können, bitten wir Sie, einen Termin mit uns zu vereinbaren. Wir setzten uns gerne mit Ihnen zusammen.

 

Weiterhin ist es der EG BM ein Anliegen, auch Drittförderprogramme insbesondere zur Unterstützung der Klimaziele der Bundesregierung oder der Barrierefreiheit dahingehend zu unterstützen, als dass unser Quartiersarchitekt eine Beratung über die mögliche Einbindung dieser Programme für Sie durchführt und ggf. bei der Beantragung unterstützt. Die Beantragung und die Abwicklung erfolgt aber zu den Bedingungen dieser Drittförderprogramme, auf die weder die Kreisstadt Bergheim noch die EG BM einen Einfluss haben.

 

 

Räumlicher Geltungsbereich:

 

Im Rahmen der Umsetzung des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes – INSEK Quadrath-Ichendorf“ hat der Rat der Kreisstadt Bergheim am 27. November 2017 das Hof und Fassadenprogramm zur Sanierung/Modernisierung der Wohn und Geschäftsgebäude entlang der Köln-Aachener-Straße und ihrer angrenzenden Nebenstraßen als Stadtumbaugebiet beschlossen. Nachfolgend das Programmgebiet des HoFaP.

 

Wie geht es weiter?

 

Qualifizierung:

Sie haben sich entschlossen mehr über das Programm zu erfahren? Hierzu treffen wir uns nach Terminabsprache im Quartiersbüro Gleis11, Frenser Str. 11, 50127 Quadrath-Ichendorf

 

  • Wir möchten Sie kennenlernen
  • Wir möchten Ihre Vorstellungen kennenlernen
  • Wir möchten unsere Möglichkeiten vorstellen
  • Wir möchten einen gemeinsamen Plan entwickeln

 

Erfüllt Ihr Objekt die Förderbedingungen, so geht es weiter mit dem nächsten Schritt.

(Zeitaufwand: ca. 45 Minuten)

 

 

Objektbesichtigung:

Wir haben eine gemeinsame Basis gefunden, gut. Wir treffen uns im nächsten Schritt an Ihrem Objekt, denn wir möchten die Fachexpertise unseres Quartiersarchitekten zur Machbarkeit einholen. Ist Ihr Vorhaben realisierbar, so geht es weiter mit dem nächsten Schritt.

(Zeitaufwand ca. 30 Minuten)

 

 

Antragstellung:

Unser Quartiersarchitekt hat mit Ihnen die Machbarkeit Ihrer Vorstellungen abgestimmt, gut. Wir erwarten dann den Förderantrag von Ihnen. Den richten Sie bitte an die Kreisstadt Bergheim. Nach Prüfung und nach Freizeichnung des Quartiersarchitekten erhalten Sie den Bescheid. Haben Sie den Förderbescheid in den Händen, können Sie sofort in die Umsetzung der geförderten Arbeiten gehen.

 

Bitte beachten Sie, dass keine Maßnahme, die vorzeitig (vor dem gültigen Förderbescheid) für Ihr Objekt begonnen wird, gefördert werden kann. Eine Förderung im Nachhinein ist leider nicht mehr möglich.

 

Haben Sie Fragen zum Inhalt, zum Ablauf, zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn etc…. Fragen Sie uns.

 

 

Quartiersmanager Planen und Bauen für den Stadtteil Quadrath-Ichendorf:

Leon Krompos, Telefon 0176/342 651 27, Leon.Krompos@eg-bm.de

Rainer Engels, Telefon 02271/89 603, Rainer.Engels@eg-bm.de

Nachrichten werden auch gerne über die Adresse Info@eg-bm.de entgegen genommen.

 

 

 

 

 

 

 

[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Eigentümer“. Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.

[2] Mieter und Pächter mit Einverständniserklärung der Eigentümer

Richtlinie Hof- und Fassadenprogramm
Richtlinie Hof- und Fassadenprogramm.pdf
PDF-Dokument [196.8 KB]
Anlage 1 - Geltungsbereich
Anlage 1 - Geltungsbereich.pdf
PDF-Dokument [100.7 KB]
Anlage 2 - Gestaltungshandbuch Quadrath-Ichendorf
Anlage 2 - Gestaltungshandbuch Quadrath-[...]
PDF-Dokument [8.1 MB]
Druckversion | Sitemap
© Entwicklungsgesellschaft Bergheim gGmbH

Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt.